PV-Profile mit 0 % Umsatzsteuer bestellen
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Für bestimmte Photovoltaikanlagen sowie wesentliche Komponenten und Stromspeicher gilt in Deutschland ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Fachlich handelt es sich nicht um eine klassische Umsatzsteuerbefreiung, sondern um den sogenannten Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG.
Bei Alu-Verkauf betrifft das vor allem PV-Profile, Montageschienen und photovoltaikanlagenspezifisches Montagezubehör. Der Nullsteuersatz kann angewendet werden, wenn die Produkte für eine begünstigte Photovoltaikanlage verwendet werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Auf dieser Seite erklären wir Dir, wie du die entsprechenden Produkte bei uns mit dem Nullsteuersatz bestellen kannst – insofern die Voraussetzungen vorliegen.
Inhalt

Das Wichtigste in Kürze
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Für bestimmte PV-Anlagen, wesentliche Komponenten und Speicher kann der Umsatzsteuersatz von 0 % gelten.
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Fachlich handelt es sich um den Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, nicht um eine klassische Steuerbefreiung.
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Bei Alu-Verkauf ist die 0-%-Abwicklung für Privatpersonen möglich, die selbst Betreiber einer begünstigten PV-Anlage sind.
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Wenn die Voraussetzungen vorliegen, korrigieren wir die Rechnung um den ausgewiesenen Steuerbetrag.
Sind Solarpanele und PV-Komponenten umsatzsteuerfrei?
Seit dem 1. Januar 2023 können Solarmodule und bestimmte Komponenten einer Photovoltaikanlage mit 0 % Umsatzsteuer geliefert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Umgangssprachlich wird häufig von Solarpanelen ohne Mehrwertsteuer oder einer umsatzsteuerfreien Solaranlage gesprochen.
Genauer ist die Formulierung: Der Umsatz wird nicht von der Umsatzsteuer befreit, sondern mit dem Umsatzsteuersatz von 0 % berechnet. Deshalb sprechen wir auf dieser Seite vom Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen.
Der Nullsteuersatz kann auch für wesentliche Komponenten gelten, die für den Betrieb oder die Installation einer begünstigten Photovoltaikanlage benötigt werden. Dazu können je nach Verwendung PV-Profile, Montageschienen oder photovoltaikanlagenspezifische Halterungen gehören.
So gehst Du vor
PV-Produkte mit 0 % Umsatzsteuer bestellen
Wenn Du PV-Profile oder PV-Montagezubehör für Deine begünstigte Photovoltaikanlage bestellen möchtest, geh bitte wie folgt vor:
- PV-Produkte auswählen: Lege die gewünschten PV-Profile oder das passende PV-Montagezubehör in den Warenkorb.
- Auf Rechnung bestellen: Wähle im Checkout die Zahlungsart Kauf auf Rechnung.
- Bestellung abschließen: Schließe die Bestellung zunächst regulär ab.
- E-Mail senden: Schreibe uns anschließend, dass Du selbst Betreiber der Photovoltaikanlage bist und die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG vorliegen. Eine E-Mail-Vorlage findest Du unten.
- Rechnungskorrektur abwarten: Wir prüfen Deine Angaben und korrigieren die Rechnung um den ausgewiesenen Steuerbetrag, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig: Bitte überweise den Rechnungsbetrag erst, nachdem Du die korrigierte Rechnung von uns erhalten hast.
Hinweis zur Abwicklung bei Alu-Verkauf: Wir wenden den Nullsteuersatz nur bei Bestellungen von Personen an, die selbst Betreiber einer begünstigten Photovoltaikanlage sind und uns das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 UStG bestätigen. Lieferungen an Händler, Wiederverkäufer, Montagebetriebe, Solarteure oder sonstige gewerbliche Abnehmer rechnen wir grundsätzlich mit dem regulären Umsatzsteuersatz ab.
Wann gilt der Nullsteuersatz von 0 %?
Für die Lieferung von Solarmodulen sowie bestimmten wesentlichen Komponenten und Stromspeichern kann gemäß § 12 Abs. 3 UStG der Umsatzsteuersatz von 0 % gelten.
Voraussetzung ist insbesondere, dass die Lieferung an den Betreiber der Photovoltaikanlage erfolgt. Begünstigt sind Photovoltaikanlagen, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden installiert werden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
Bei Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung von höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die gebäudebezogenen Voraussetzungen in der Regel als erfüllt. Auch Anlagen über 30 kWp können unter den Nullsteuersatz fallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel bei Installation auf oder in der Nähe eines begünstigten Gebäudes.
Auch die nachträgliche Lieferung bestimmter wesentlicher Komponenten, Speicher und Ersatzteile kann dem Nullsteuersatz unterliegen, wenn sie zu einer entsprechend begünstigten Photovoltaikanlage gehören.
Gesetzliche Grundlage
Auszug aus § 12 Abs. 3 UStG
Die gesetzliche Grundlage für den Nullsteuersatz ist § 12 Abs. 3 UStG. Dort heißt es auszugsweise:
Gesetzestext anzeigen
„Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt peak beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“
Passende PV-Produkte
Für die Montage von Photovoltaikanlagen findest Du bei uns PV-Profile, Bausätze und Montagezubehör. Bitte prüfe vor der Bestellung, ob die Produkte für Deine Anlage geeignet sind und ob die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz vorliegen.
PV-Produkte für Deine Solarmontage
Je nach Anlage und Verwendungszweck können PV-Profile, PV-Bausätze oder Montagezubehör für den Nullsteuersatz relevant sein. Entscheidend ist immer der konkrete Einsatz in einer begünstigten Photovoltaikanlage.
Hinweis: Nicht jedes einzelne Zubehörteil ist automatisch mit 0 % Umsatzsteuer abrechenbar. Allgemeines Kleinmaterial kann weiterhin dem regulären Umsatzsteuersatz unterliegen, wenn es nicht als wesentliche Komponente im Sinne der Regelung gilt.
Welche Komponenten können mit 0 % Umsatzsteuer geliefert werden?
Begünstigt sein können Solarmodule, bestimmte Stromspeicher und wesentliche Komponenten, die speziell für den Betrieb oder die Installation einer Photovoltaikanlage verwendet werden.
PV-Profile und Montageschienen können relevant sein, wenn sie speziell für die Montage einer begünstigten Photovoltaikanlage verwendet werden. Allgemeine Aluminiumprofile, einzelne Schrauben oder universell einsetzbares Zubehör fallen dagegen nicht automatisch unter den Nullsteuersatz.
E-Mail-Vorlage für Deine Bestellung
Du kannst uns nach Deiner Bestellung zum Beispiel folgende Nachricht senden:
Betreff: Nullsteuersatz PV zu Bestellung [Bestellnummer]
Hallo Alu-Verkauf Team,
für meine Bestellung [Bestellnummer] liegen die Voraussetzungen für den Umsatzsteuersatz von 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG vor.
Ich bestätige, dass ich selbst Betreiber/in der Photovoltaikanlage bin und die bestellten Komponenten für eine begünstigte Photovoltaikanlage verwendet werden.
Bitte korrigiert die Rechnung entsprechend um den Steuerbetrag.
Viele Grüße
[Dein Name]
Wichtige Hinweise
- Die Prüfung erfolgt auf Grundlage Deiner Angaben.
- Bei Alu-Verkauf wenden wir den Nullsteuersatz nur bei Bestellungen von Privatpersonen an, die selbst Betreiber einer begünstigten Photovoltaikanlage sind.
- Lieferungen an Händler, Wiederverkäufer, Montagebetriebe, Solarteure oder sonstige gewerbliche Abnehmer rechnen wir grundsätzlich mit regulärer Umsatzsteuer ab.
- Nicht jedes Zubehörteil ist automatisch mit 0 % Umsatzsteuer abrechenbar; bei gemischten Warenkörben können einzelne Positionen dem regulären Umsatzsteuersatz unterliegen.
- Diese Seite stellt keine steuerliche Beratung dar. Bei Unsicherheiten wende Dich bitte an Deinen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
FAQ zum PV-Nullsteuersatz
Muss ich bei Alu-Verkauf ein Formular ausfüllen?▸
Nein. Du musst kein separates Formular ausfüllen. Bestelle die passenden PV-Produkte auf Rechnung und schreibe uns anschließend per E-Mail, dass die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz vorliegen.
Ist das eine Umsatzsteuerbefreiung?▸
Nein, fachlich handelt es sich nicht um eine klassische Umsatzsteuerbefreiung. Der Umsatz wird mit dem Umsatzsteuersatz von 0 % berechnet. Deshalb spricht man vom Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG.
Sind Solarpanele in Deutschland umsatzsteuerfrei erhältlich?▸
Solarmodule können in Deutschland mit 0 % Umsatzsteuer geliefert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Umgangssprachlich wird oft von umsatzsteuerfreien Solarpanelen gesprochen, korrekt ist jedoch der Begriff Nullsteuersatz.
Gilt die Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen auch 2026?▸
Nach aktuellem Stand gilt der Nullsteuersatz für begünstigte Photovoltaikanlagen weiterhin. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind.
Wer darf PV-Komponenten bei Alu-Verkauf mit 0 % Umsatzsteuer kaufen?▸
Bei Alu-Verkauf wenden wir den Nullsteuersatz nur bei Bestellungen von Privatpersonen an, die selbst Betreiber einer begünstigten Photovoltaikanlage sind und uns das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 UStG bestätigen.
Können Unternehmen bei Alu-Verkauf mit 0 % Umsatzsteuer bestellen?▸
Nein. Bestellungen von Händlern, Wiederverkäufern, Montagebetrieben, Solarteuren oder sonstigen gewerblichen Abnehmern rechnen wir grundsätzlich mit regulärer Umsatzsteuer ab.
Welche Komponenten einer PV-Anlage können mit 0 % berechnet werden?▸
Begünstigt sein können Solarmodule, Speicher und wesentliche Komponenten für den Betrieb oder die Installation einer Photovoltaikanlage. Dazu können je nach Verwendungszweck auch PV-Profile, Montageschienen oder photovoltaikanlagenspezifisches Zubehör gehören.
Wie kaufe ich PV-Profile ohne Mehrwertsteuer?▸
Bestelle die PV-Profile bei uns auf Rechnung und sende uns anschließend eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Du als Privatperson selbst Betreiber der Photovoltaikanlage bist und die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz vorliegen. Wir prüfen die Angaben und korrigieren die Rechnung um den Steuerbetrag.
Sind Installationskosten für PV-Anlagen auch mit 0 % Umsatzsteuer möglich?▸
Auch die Installation bestimmter Photovoltaikanlagen kann unter den Nullsteuersatz fallen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Alu-Verkauf liefert jedoch PV-Profile und Montagematerial; eine Montageleistung bieten wir nicht an.
Gelten PV-Profile automatisch mit 0 % Umsatzsteuer?▸
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die Profile als wesentliche Komponenten für eine begünstigte Photovoltaikanlage verwendet werden und ob die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Alu-Verkauf ist die 0-%-Abwicklung zusätzlich auf Privatpersonen beschränkt.
Gilt der Nullsteuersatz auch für Zubehör?▸
Das hängt vom konkreten Produkt und Verwendungszweck ab. Nicht jedes Zubehörteil ist automatisch begünstigt. Entscheidend ist, ob es sich um eine wesentliche Komponente für eine begünstigte Photovoltaikanlage handelt.












